Nachbarschaftshilfe - Was ist das?

 

 

 

Die Nachbarschaftshilfe ist eine besondere Form der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer*innen sind selbst organisiert tätige Privatpersonen, die aufgrund einer Anerkennung durch ihre Pflegekasse zuhause lebende Pflegebedürftige stundenweise betreuen und entlasten dürfen.

Die Nachbarschaftshilfe ist eine Form des bürgerschaftlichen Engagements und kein Ehrenamt.

Die rechtliche Grundlage bildet die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (§10) vom 25.11.2021.

 

Wer kann als Nachbarschaftshelfer*in tätig werden?

  • volljährige Personen
  • die mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad weder verwandt noch verschwägert sind
  • nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • weder eingetragene Betreuungspersonen oder eine private Pflegeperson nach § 19 SGB XI der pflegebedürftigen Person sind
  • einen anerkannten Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe (5 x 90 Minuten) absolviert haben
  • ausreichend gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert sind (mind. 2 Mio. Euro) oder alternativ die Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung des Freistaats in Anspruch nehmen
  • maximal 40 Stunden pro Kalendermonat tätig sind und für die Leistungen eine pauschale Vergütung von nicht mehr als 10 € pro Stunde abrechnen

 

Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen?

  • Personen jeden Alters
  • mit Pflegegrad (1-5)
  • die in der eigenen Häuslichkeit leben
  • ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben

 

Tätigkeiten in der Nachbarschaftshilfe:

  • Betreuung und/oder Entlastung
  • aktivierende Tätigkeiten, Aktivitäten nach Interessengebiet
  • Unterstützung im Alltag
  • gesundheitsfördernde Aktivitäten, z. B.: o Gedächtnistraining
  • Gespräche führen
  •  Spaziergänge, Begleitung zu Ausflügen, Veranstaltungen etc.
  • Begleitung zum Einkaufen
  • Biographiearbeit o
  • Hauswirtschaftliche Entlastung

 

WICHTIG:

 

➔ Keinerlei pflegerische Handlungen

➔ Keine Gartenarbeit oder handwerkliche Leistungen

➔ Nachbarschaftshilfe wird ausschließlich in Einzelbetreuung erbracht

 

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie über unsere Nachbarschaftskontaktstelle.

Einfach eine Mail an: marlen.bartsch@lebenszeit-ev.de oder anrufen: Tel.: 01522 838 93 74.

 

 

 

 

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Saechsische-Pflegeunterstuetzungsverordn
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